Hausordnung des SVG

Hausordnung des SV Großpetersdorf

beschlossen im Zuge der Generalversammlung am 22. Juli 2012

§ 1 Geltungsbereich

Die Hausordnung des Sportvereines SV Großpetersdorf gilt für die gesamten Veranstaltungsbereiche. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung.

§ 2 Anwendungsbereich

Die gegenständliche Hausordnung findet bei allen öffentlichen lokalen-, regionalen-, überregionalen aber auch internationalen Fußballveranstaltungen Anwendung.

§ 3 Veranstaltungsbereich

3.1. Auf der gesamten Veranstaltungsfläche dürfen sich u.a. nur Personen aufhalten, welche über eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsnachweis mit sich führen sowie Funktionäre, aktive Sportler und deren Betreuer.

3.2. Auf Verlangen von Sicherheitskörpern bzw. von Kontroll- und Ordnungsdiensten ist die jeweilige Aufenthaltsberechtigung nachzuweisen.

§ 4 Kontrollmaßnahmen

4.1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Sportanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

4.2. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Mittel – darauf zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens gefährlicher Gegenstände (Waffen, Feuerwerkskörper etc.) ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die mitgeführten Gegenstände.

4.3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 5 Verhaltungsregeln

5.1. Innerhalb des Veranstaltungsbereiches hat sich jeder Besucher ordnungsgemäß – unter Vermeidung von Behinderungen, Belästigungen, Diskriminierungen und Gefährdungen – zu verhalten.

5.2. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs-, Sicherheits- und Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge zu leisten.

5.3. Aus Sicherheits- und Präventivgründen und zur Abwehr drohender Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Sicherheitsdienstes oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Sektionen – einzunehmen.

5.4. Alle eingerichteten Auf- und Abgänge sowie Sicherheitsbereiche (insbesondere für Rettung und Feuerwehr) sind freizuhalten.

5.5. In den Umkleideräumen ist die Verwendung und Verwahrung leicht brennbarer Gegenstände und Flüssigkeiten sowie das Rauchen verboten. Weitere Rauchverbotszonen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

5.6. Das Stehen auf Sitzen ist verboten, ebenso im Bereich der Sitzplätze während des Spiels.

§ 6 Verbote

6.1. Den Besuchern des Sportplatzes/Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: (siehe auch Aushang Verbotsliste)

a) Waffen aller Art

b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können

c) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen

d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind

e) Sperrige Gegenstände

f) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

g) Alkoholische Getränke

h) Tiere

6.2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:

a) Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren.

b) Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt.

c) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.

d) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume und Umkleideräume), zu betreten.

e) Mit Gegenständen aller Art zu werfen.

f) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen.

g) Ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen. Schwarzhandel wird angezeigt.

h) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

i) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

§ 7 Haftung

Das Betreten und Benutzen der/des Sportanlage/Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der SV Großpetersdorf nicht.

Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten der Anlage zur Kenntnis genommen, dass der Verein bzw. Eigentümer der Anlage keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen erfolgt.

§ 8 Zuwiderhandlungen

8.1. Personen, die gegen die Vorschriften der Hausordnung verstoßen, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Sportplatzareal/Stadion verwiesen und mit einem Platz/Stadionverbot belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen. Weiters können dies Daten an den BFV, an die anderen Vereine der Spielklasse und an die Sicherheitsbehörde weiter geleitet werden.

8.2. Personen, die Gegenstände auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge werfen oder schießen, insbesondere Raketen oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abfeuern, werden wegen Ordnungsstörung angezeigt und werden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen

8.3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.

Großpetersdorf am 22. Juli 2012 Der Vorstand des SV Großpetersdorf

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